Alarmanlage und Mietwohnung – funktioniert das?

Eine Funk Alarmanlage dürfen Sie in der Regel ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Solange hier keine Wände aufgerissen oder bauliche Veränderungen jeglicher Art z.B. an Türen oder Fenstern (Befestigung mit Schrauben) durchgeführt werden müssen, hat der Vermieter normalerweise keine Probleme mit einem nachträglich eingebauten Einbruchschutz. Anders sieht es aus, wenn Sie die Eingangstüre mit neuen Schlössern oder einem Panzerriegel ausrüsten wollen. Allgemein sollten Sie für dieses Unterfangen mit dem Vermieter Rücksprache halten.

Grundsätzlich darf der Vermieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings nicht verbieten. Ein Schutz vor Einbrechern liegt meist im Interesse von Mieter und Vermieter, denn eine erhöhte Sicherheitsausstattung führt auch zu einer verbesserten Wohnsituation und damit zu einem höheren Wert des Mietobjektes. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei Mietervereinen.

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