Prämienvergünstigung bei der Versicherung durch eine Alarmanlage

Um eine allfällige Prämienvergünstigung von Ihrer Versicherung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, ihren Versicherungs-Berater zu kontaktieren. Er wird Ihnen darüber Auskunft geben können, ob eine Prämienvergünstigung gutgeheissen wird oder welche Bedingungen erfüllt sein müssen:

Beispielsweise ist die Alarmanlage beim Verlassen des Hauses ausgeschaltet und wird in dieser Zeit eingebrochen, können Sie den Anspruch auf Versicherungsleistungen teilweise oder sogar ganz verlieren.

Dennoch sind Alarmanlagen empfehlenswert, vermitteln Sicherheit und können Schäden verhindern. Wer bereits Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden ist, kennt das unangenehme Gefühl, wenn jemand in Wohn- oder Schlafzimmer in den persönlichen Sachen gewühlt und Schaden angerichtet hat. Ebenso unerfreulich ist der Verlust von Gegenständen, die einem ans Herz gewachsen und die nicht einfach ersetzbar sind. Die Installation einer Einbruchsmeldeanlage kann vor solchen schlechten Erfahrungen schützen.

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